Die ver.di-Bundestarifkommission für Galeria Karstadt Kaufhof hat erneut positive Regelungen für die Beschäftigten durchgesetzt. Es geht um eine längere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und um die lange geplante Beschäftigtenbefragung. Geklärt wurde auch die Frage, wer bei der im Sozialtarifvertrag festgelegten Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder (Warengutschein über 500 Euro bei Vollzeit) anspruchsberechtigt ist.
Die Verhandlungen mit der Unternehmensleitung haben am 27. und am 31. Mai stattgefunden. Dabei konnte Einigung über drei Protokollnotizen zu den im vergangenen Jahr abgeschlossenen Tarifverträgen erzielt werden.
Weiterlesen: handel.verdi.de/...