Pflege und Handel Bayern

ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung erfolgreich

Arbeitszeit darf nicht angegriffen werden
17.02.2022
ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung erfolgreich Arbeitszeit darf nicht angegriffen werden


Das Verwaltungsreicht Bayreuth hat der Klage von ver.di Bayern gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Oberfranken zu befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur stattgegeben. Nach dem Gerichtsbeschluss wurde „die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt“; die Allgemeinverfügung darf damit ab sofort nicht mehr angewendet werden. „Das ist eine klare Bestätigung unserer Position und befreit die Beschäftigten von willkürlicher Veränderung ihrer Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Und die Staatsregierung sollte zukünftig von solchen Vorhaben zur Veränderung der Arbeitszeit grundsätzlich die Finger lassen“, forderte Klemens.

ver.di hatte sich mit der Klage dagegen gewehrt, nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie den Beschäftigten eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten zuzumuten. „Längere tägliche Arbeitszeiten schaffen keine einzige dringend benötigte zusätzliche Pflegekraft, sondern im Gegenteil drohen in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung“, so Klemens.

ver.di Bayern fordert nun die anderen Regierungsbezirke, die auf Anregung und mit einer Blaupause der Staatsregierung gleichlautende Allgemeinverfügungen erlassen hatten, dazu auf, ihre Erlasse umgehend zurückzunehmen.