Sozialpolitik

Der verflixte 13. Monat

sopo aktuell (166/2014)
11.04.2014

Regierung stigmatisiert "Langzeitarbeitslose"

Mit einem Sonderprogramm zur besonderen Unterstützung von Langzeitarbeitslosen will die Regierung ab 2015 ca. 30.000 Menschen besser betreuen und nachhaltig in Arbeit integrieren, so verlautet es aus dem Bundesarbeitsministerium. Man hat, so scheint es, einige Fördermittel zusammengekratzt und versucht, mit ihnen zu kompensieren, was bei den großen Regierungsvorhaben „Rentenpaket“ und Mindestlohngesetz sträflich versäumt wurde. Dieser Versuch ist ungenügend!

„Langzeitarbeitslos“ ist, wer „ein Jahr und länger arbeitslos“ ist, so regelt es Paragraph 18 SGB III. Weil zugleich der reguläre Anspruch auf Arbeitslosengeld (für Arbeitslose bis zum 50. Lebensjahr) ein Jahr beträgt, ist öffentlich das Bild einer Zweiteilung der Arbeitslosen entstanden: „Normale“ Arbeitslose auf der einen Seite und „Langzeitarbeitslose“ auf der anderen. Beide haben auch unterschiedliche Ansprechpartner: Erstere im Regelfall die Agenturen für Arbeit, letztere die Jobcenter.

Diese Zweiteilung ist fatal, sie stigmatisiert „Langzeitarbeitslose“ generell als „leistungsgeminderte Problemfälle“ und verbaut den Weg zu einer teilhabe-
orientierten Arbeitsmarktpolitik aus einer Hand, die sorgsam differenzierend auf Potenziale und Barrieren schaut.

ver.di-Erwerbslosengruppen haben die Stigmatisierung, die mit dem Fallbeil des 13. Monats entstanden ist, wiederholt kritisiert. Die neue Bundesregierung setzt diese Stigmatisierung nun in einer erschreckenden Weise fort: „Rentenpaket“ und „Tarifpaket“ versäumen die Chance, diskriminierende Regelungen für „Langzeitarbeitslose“ abzuschaffen und fügen neue Diskriminierungen hinzu.

ver.di fordert:

  1. Die im SGB II geregelte Zwangsverrentung von „Langzeitarbeitslosen“ mit dem 63. Lebensjahr, die Altersarmutsrisiken potenziert, muss unverzüglich abgeschafft werden.
  2. Die Unterscheidung zwischen dem 1. und dem 2. Jahr der Arbeitslosigkeit, die im Rentenpaket bei der Berechnung der 45 Jahre für eine abschlagsfreie Rente mit 63 vorgesehen ist, muss wegfallen. Entscheidend kann nur sein, ob die Zeiten der Arbeitslosigkeit Pflichtbeitragszeiten waren oder nicht.
  3. Die im Mindestlohngesetz geplante generelle Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für alle „Langzeitarbeitslosen“ muss weg.

 

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