Mitbestimmung

Gleichberechtigte Teilhabe

ver.di NEWS (13/2018)
26.09.2018


Schwerbehinderte wählen ihre Vertrauenspersonen

In Deutschland leben etwa 17 Millionen Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Rund neun Prozent der Menschen hierzulande sind schwerbehindert, das sind 7,6 Millionen. Es ist davon auszugehen, dass ihre Zahl steigen wird. Schlechte Arbeitsbedingungen, andauernder Stress, einseitig belastende Arbeitsabläufe, schwere körperliche Arbeit, hoher Leistungsdruck und unsichere Arbeitsverhältnisse wirken sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus.

„Gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft und im Arbeitsleben sollte selbstverständlich sein und nicht – wie so häufig – erst eingefordert werden müssen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dagmar König. Die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ist immer noch deutlich höher als bei anderen Beschäftigten, häufig sind sie auch deutlich länger ohne Arbeit. Und das, obwohl sie durchschnittlich besser qualifiziert sind. Das geht aus einem Bericht zur Situation Schwerbehinderter hervor, den die Bundesagentur für Arbeit im Mai herausgegeben hat.

Aber gesundheitliche Beeinträchtigungen bedeuten nicht, dass sie nicht mehr arbeiten können. Viele wollen und können mit ihrer Schwerbehinderung weiter am Alltag und damit auch am Arbeitsleben teilhaben. Das ermöglicht ihnen auch finanzielle Eigenständigkeit und damit Unabhängigkeit. Dagmar König sieht auch für die Unternehmen Vorteile. „Menschen mit Beeinträchtigungen sind keine Hemmnisse in Unternehmen, sie bereichern diese vielmehr mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Herangehensweisen und tragen so dazu bei, dass Unternehmen lernen, sich flexibel unterschiedlichen Anforderungen erfolgreich zu stellen“, sagt sie.

Bedingungen müssen stimmen

Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte sorgen mit dafür, dass die Bedingungen für Schwerbehinderte in den Betrieben und Verwaltungen stimmen. Sie werden alle vier Jahre gewählt, vom 1. Oktober bis zum 30. November stehen jetzt wieder turnusgemäße Wahlen an. Gewählt werden kann in allen Betrieben und Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte nicht nur vorrübergehend arbeiten.

Die Vertrauenspersonen sind zuständig für alle Menschen mit Behinderungen im Betrieb und für diejenigen, die von Behinderung bedroht sind. Sie beraten, helfen bei Anträgen und sorgen auch mit dafür, dass der Arbeitsplatz mit technischen und anderen Hilfsmitteln so ausgestattet wird, dass der oder die Betroffene weiter dort arbeiten kann. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu deren dauerhafter Integration. Damit die Schwerbehindertenvertretungen auch in den kommenden Jahren gute Arbeit leisten können, ist eine hohe Wahlbeteiligung wichtig. Sie unterstreicht die Bedeutung dieses Ehrenamts. Heike Langenberg

Mehr Informationen unter sbv-wahl.verdi.de

______________________
Weitere Themen in der aktuellen ver.di NEWS (13/2018)

  • 100.000 UNTERSCHRIFTEN
    Das Bündnis „Abrüsten statt Aufrüsten“ plant weitere Aktionen im November

  • NUR TRIPPELSCHRITTE
    Ergebnisse des Wohngipfels reichen nicht aus, um das Problem fehlender bezahlbarer Wohnungen zu lösen

  • EINHEITLICHER TARIFVERTRAG
    Verhandlungen für die Beschäftigten in der Flugsicherheit sollen Mitte November beginnen

  • FOTOGRAFIERT UND ÜBERWACHT
    Ryanair reagiert mit Einschüchterungen auf den Streik Mitte September

  • LICHT AM ENDE DES TUNNELS
    Katholischer Chefarzt in „ungültiger Ehe“ spürt Rückenwind durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

  • EINHEITLICHE STANDARDS
    Neuauflage der ver.di-Broschüre „Tarifpolitische Grundsätze“ bildet den aktuellen Stand ab

  • WEITER SO GEHT NICHT
    Klaus Steinitz formuliert in seinem Buch „Zukunftsfähiger Sozialismus im 21. Jahrhundert“ die Herausforderungen an eine sozial-ökologisch nachhaltige gesellschaftliche Produktionsweise

Link: Zur aktuellen ver.di NEWS (13/2018)