Die Diakonie Deutschland und ver.di begrüßen die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Damit werde dem Lohndumping endlich ein Ende gesetzt. Nicht vertretbar sei jedoch der Ausschluss von Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten, kritisierten Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, und ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler anlässlich einer gemeinsamen Tagung von Diakonie und ver.di in einer Pressemitteilung. Beide Organisationen halten die geplante Regelung im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den falschen Ansatz.
„Es besteht die große Gefahr, dass Langzeitarbeitslose für sechs Monate zu Hungerlöhnen beschäftigt werden, um sie anschließend wieder nach Hause zu schicken. Dieser Drehtüreffekt ist programmiert. Das Selbstwertgefühl vieler langzeitarbeitsloser Menschen leidet ohnehin – was sie gar nicht brauchen, sind weitere Stigmatisierung und Diskriminierung. Diese hochproblematische Regelung wäre einmalig in Europa“, betonte Sylvia Bühler.
Die richtige Strategie zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit liege in der Förderung, Unterstützung und Qualifizierung von Arbeitslosen durch ausreichende und gute Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik, nicht durch einen Ausschluss vom Mindestlohn, bekräftigte Maria Loheide.
ver.di und Diakonie erwarten, dass die Ausnahme vom Mindestlohn zulasten der Langzeitarbeitslosen zurückgenommen wird und warnen eindringlich davor, im anstehenden parlamentarischen Verfahren weitere Ausnahmeregelungen zu schaffen. Beide betonten zudem, dass ein flächendeckender Mindestlohn kein Instrument für die Lösung sozialer Probleme sei, ebenso wenig für die Bekämpfung von Armut. Der Mindestlohn ersetze nicht die erforderliche Stärkung der sozialen Sicherungssysteme.